Politik heute:
Es zählt nicht mehr das Erreichte, es reicht das Erzählte
Nun im Ruhestand . . . und jetzt . . . ein Problembürger ?
»Mir reicht’s!«
Kritik ist keine Krankheit und Religion keine Rasse
Deutschland bewahren . . . . Freiheit erhalten.
und noch was : Grundrechte sind keine Privilegien ! ! ! !
Wo sind wir in diesem Land unter Merkel & Co. gelandet ?!?
in einem Irrenhaus
völlig losgelöst von der Realität
Auszüge aus dem Grundgesetz (fälschlicherweise oft Verfassung genannt)
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Artikel 8 Grundgesetz
„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
Es wird nicht zwischen „richtigen“ und „falschen“ Meinungen unterschieden. Noch nicht.
Artikel 146 Grundgesetz
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Vermeiden Sie zukünftig immer die Briefwahl in Deutschland.
Neue Ampelkoalition
Von nun an geht's bergab . .
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